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Die Antwort auf Fragen, die mit „Bin ich eigentlich die einzige Person …“ anfangen, ist grundsätzlich „Nein“.

Ugols Law

Treff Ruhrgebiet

Der Treff im Ruhrgebiet wurde im Juni 2002 von Taki und Zilla gegründet und war einer der ersten der SMJG. Zunächst fand der Treff in Essen statt und wurde dann Ende 2002 in die ruhigere Oberhausener Innenstadt verlegt. Zusammen mit dem 2007 entstandenen Treff in Dortmund wird so das gesamte Ruhrgebiet umfassend abgedeckt. Da sich in Oberhausen leider keine neue, geeignete Location gefunden hat, als dies im Sommer 2011 notwendig wurde, hat der Treff erneut die Stadt gen Westen gewechselt und ist jetzt in Duisburg beheimatet.

Der Treff Ruhrgebiet trifft sich jeweils am dritten Samstag im Monat ab 17 Uhr und wird von bandi (bandi@smjg.org) geleitet. Wenn du Fragen zum Treff hast, jedoch keinen von uns direkt erreichen möchtest, kannst du uns am besten über unseren Orgaverteiler st-ruhrgebiet-orga@smjg.org anschreiben. Hier antworten wir außerdem schneller, weil so immer derjenige von uns schreiben kann, der gerade Zeit hat. ;-)

Wenn du uns gerne mal besuchen möchtest, dich aber noch nicht so recht traust, dann bieten wir gerne ein Vortreffen an. Dies kann, je nach Absprache, ca. 30-60 Minuten vor dem regulären Termin stattfinden, oder wenn dir das lieber ist, an einem ganz anderen Termin. Dadurch hast du die Möglichkeit schon mal vorab Fragen zu stellen und einen ersten Eindruck zu gewinnen, bevor „die Meute den Saal betritt“, oder einfach auch nur am Bahnhof eingesammelt zu werden.

Gelegentlich finden auch andere Aktivitäten, wie zum Beispiel privat organisierte Grillabende, Kinobesuche oder zusätzliche Infoveranstaltungen, auch gerne in Zusammenarbeit mit den anderen SMJG-Treffs in unserer Gegend, statt.

Wenn du mit auf die Mailingliste gesetzt werden möchtest, sprich uns doch einfach beim nächsten Besuch darauf an. Es lohnt sich in jedem Fall mal vorbeizuschauen!

Organisierende

Tobi 'bandi'

Aloha,

ich bin bandi, '97 geboren und organisiere den Ruhrgebieter Treff in Duisburg.

Entdeckt habe ich die Seite der SMJG beim googlen, dabei habe ich zuerst den Chat besucht, und mich dann schließlich auch zu meinen ersten Treff in Bochum getraut. Die aufgeschlossene und familiäre Atmosphäre hat mich direkt wohl fühlen lassen, ich wurde liebevoll aufgenommen und habe seitdem in der Szene viele tolle Menschen kennengelernt und dadurch auch eine Menge Freundschaften geknüpft. Seitdem füllt sich meine Freizeit auch mit vielen schönen Events innerhalb und außerhalb der SMJG Bubble und zähle diese zu einer meiner Hauptbeschäftigungen. Ansonsten gehe ich nebenher noch einem Informatik Studium nach.

Den Treff in Duisburg leite ich mit seit September 2019 und bin dort immer aufzufinden. Finden kann man mich allerdings auch auf anderen Treffs, im Ruhrgebiet bin ich oft unterwegs. Falls es Fragen oder Unsicherheiten geben sollte, sprich oder schreib mich gerne an. :)

Liebe Grüße,
bandi

bandi@smjg.org

Allgemeine Regeln

Auf unseren Treffs möchten wir allen Teilnehmenden eine angenehme Atmosphäre und eine sichere Umgebung bieten, in der sie Fragen stellen und sich miteinander austauschen können. Deshalb haben wir uns auf einige Regeln geeinigt. Lies sie dir bitte durch, bevor du einen unserer Treffs besuchst. Hier geht es zur PDF-Version.

  1. Das Alter der Teilnehmenden darf nicht über 27 Jahren liegen. Dies hat den Hintergrund, dass die SMJG Jugendarbeit macht. Jugendarbeit ist durch das achte Sozialgesetzbuch in Deutschland auf Personen unter 27 Jahren begrenzt. Allerdings dürfen in „Angebote der Jugendarbeit [...] auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang [einbezogen werden].“ (vgl. SGB VIII §11,4). Die SMJG kam zu dem Schluss, dass dies für die Treffs bedeutet, dass Personen im 28. Lebensjahr noch geduldet werden, ältere Personen aber definitiv nicht erwünscht sind.
    Es existiert jedoch eine Ausnahmeregelung für Paare, bei denen ein Teil der Beziehung noch unterhalb der Altersgrenze liegt. Die ältere Person ist solange willkommen, wie beide anwesend sind und andere Teilnehmende nicht stören.
  2. Kein Baggern auf Treffs, denn die SMJG versteht sich als Informationsplattform. Es soll ein Klima gewahrt werden, welches einen Austausch ohne Reduktion auf Geschlecht, Neigungen oder Vorlieben möglich macht. Die SMJG versteht sich daher ausdrücklich nicht als Partnervermittlung. Insbesondere ist es wichtig, dass sich niemand auf Treffs wie „Freiwild“ fühlt.
    Klar ist weiterhin, dass auf Treffs in verschiedener Art und Weise sozial interagiert wird. Es sollte sich allerdings keine der anwesenden Personen auf irgendeine Weise bedrängt, verunsichert oder gestört fühlen.
  3. Spielen in jeglicher Form ist auf den Treffs nicht gestattet. Uns ist klar, dass die Definition von „Spielen“ nicht eindeutig gegeben werden kann, da jede Person sie anders auslegt. Auch wenn es für manche Teilnehmende entweder Lebensart oder -einstellung ist, widerspricht es der Vorstellung eines Klimas des Austausches ohne Reduktion auf Geschlecht, Neigungen oder Vorlieben.
    Offensichtliche Beispiele nicht erwünschten Verhaltens in dieser Kategorie sind unter anderem Schläge, Demütigungen, Fesselungen, Befehle und Unterwerfungsgesten, sowie exzessive (familiäre) körperliche Intimität.
  4. Sexuelle Interaktion und sexuelle Intimität sind, ebenso wie Spielen, untersagt. Hierunter fallen unter Anderem neben „Fummeleien“, der Austausch von Intimitäten und auch schon exzessive Zungenküsse.
    Solch ein Verhalten führt dazu, dass auf dem Treff nicht mehr das ungezwungene Klima, in dem sich jede teilnehmende Person ohne Reduktion auf Geschlecht, Neigungen oder Vorlieben austauschen kann, vorherrscht.
  5. Fetischkleidung ist aus eben diesen Gründen am Treff nicht gestattet und die Teilnehmenden sollen sich den Gegebenheiten der Location angemessen kleiden. Art und Stil der Bekleidung sollten weder andere Gäste und Interessierte „verschrecken“, noch negatives Feedback durch das Personal oder die Geschäftsleitung verursachen.
    Als Beispiele unerwünschter Kleidungsstile lassen sich zum Beispiel Latex, Lack, Leder oder sexuell freizügige Bekleidung anführen. Diese reduzieren die Träger auf den entsprechenden Fetisch und behindern somit ein Klima, in dem sich alle Teilnehmenden ohne Reduktion auf Geschlecht, Neigungen oder Vorlieben austauschen können.
  6. Fotografierverbot gilt auf den Treffs uneingeschränkt. Dies beinhaltet auch Ton- und Videoaufzeichnungen. Diese Regelung leitet sich einerseits aus dem Recht am eigenen Bild ab und andererseits daher, dass niemand unfreiwillig geoutet werden soll, falls das Bild zum Beispiel in einem sozialen Netzwerk landet.
  7. Radikale Parolen und menschenverachtende Aussagen lehnt die SMJG in jeder Ausprägung ab. Die SMJG selbst sieht sich als politisch und konfessionell neutral und unabhängig an.
  8. Das Jugendschutzgesetz sowie alle anderen gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten.
  9. Die Auslegung obliegt den Orgas. Im Zweifelsfall kann beim Vorstand der SMJG Beschwerde eingelegt werden.