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Die Antwort auf Fragen, die mit „Bin ich eigentlich die einzige Person …“ anfangen, ist grundsätzlich „Nein“.

Ugols Law

Treff Ulm

Unter allen Treffs sind wir das gemütliche Kaffeekränzchen. Bei uns geht es eher überschaubar zu. In lockerer Runde und bei fröhlicher Plauderei wird die bekannte Welt, bei Kaffee & Käs'spätzle, auch mal aus den Angeln gehoben - aber nur, um sie anschließend sanft wieder einzuhängen. Bei uns findet jede(r) BDSM-ler(in) bis 27 sein Plätzchen - Sei uns herzlich willkommen.

Ob du vor Erfahrung nur so strotzt oder völlig unerfahren, einfach mal in die Thematik hineinschnuppern möchtest, spielt bei uns keine Rolle. Es gibt keinen Grund, schüchtern zu sein; bei uns ist niemand „gleicher“ als sein Nächster. Einen Dress-Code gibt es nicht und es ist sowieso fast jeder „normal“ gekleidet. Somit ist es diesbezüglich völlig unverfänglich, mit uns am Tisch gesehen zu werden.

Wir treffen uns immer nachmittags am letzten Sonntag des Monats in einem Café in Ulm (für Details kontaktiere uns bitte).

Organisierende

Max 'Ollster'

Moin,

ich bin Max oder auch Ollster. 1996 in Hessen geboren hat es mich mit Umweg über Wien auf die schwäbische Alb verschlagen. Seit ca. einem Jahr verbringe ich sehr viel Zeit in Ulm und bin inzwischen auch dort hingezogen. Meiner Neigungen wurde ich mir erstmals mit 18 auf einem Auslandsaufenthalt in den Staaten wirklich bewusst. Nach meiner Rückkehr bin ich dann auch über die SMJG gestolpert und „hängen“ geblieben. Neben meinen Kinks widme ich meine Zeit einem Informatikstudium, ein paar Elektronikprojekten, dem Reisen und vielem anderen Kram.

Wenn ihr Fragen habt oder etwas loswerden wollt, schreibt mir gerne eine E-Mail an

ollster@smjg.org

'ivren'

Hallo zusammen,

Mein Name ist Veronika und ich bin 1999 geboren. Inzwischen hat es mich für mein Studium der Informatik nach Ulm verschlagen. Interesse an BDSM habe ich schon mit ca. 15 entwickelt. Ich habe aber etwas länger gebraucht, es für mich selber in Worte zu fassen und mich damit zu beschäftigen. So bin ich mit 18 über Freunde auf die SMJG gestoßen und habe dort inzwischen viele tolle und interessante Menschen getroffen, die ich nicht mehr missen möchte. Der Besuch von SMJG-Treffs hat mir auch geholfen offen meinen sexuellen Interessen gegenüber zu stehen, etwas das ich auch sehr gerne weitergeben möchte.
Wenn du Fragen hast, überlegst zum Treff zu kommen und Zweifel ausräumen möchtest, oder andere Gründe hast, kannst du dich gerne hier bei mir melden:

ivren@smjg.org

Allgemeine Regeln

Auf unseren Treffs möchten wir allen Teilnehmenden eine angenehme Atmosphäre und eine sichere Umgebung bieten, in der sie Fragen stellen und sich miteinander austauschen können. Deshalb haben wir uns auf einige Regeln geeinigt. Lies sie dir bitte durch, bevor du einen unserer Treffs besuchst. Hier geht es zur PDF-Version.

  1. Das Alter der Teilnehmenden darf nicht über 27 Jahren liegen. Dies hat den Hintergrund, dass die SMJG Jugendarbeit macht. Jugendarbeit ist durch das achte Sozialgesetzbuch in Deutschland auf Personen unter 27 Jahren begrenzt. Allerdings dürfen in „Angebote der Jugendarbeit [...] auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang [einbezogen werden].“ (vgl. SGB VIII §11,4). Die SMJG kam zu dem Schluss, dass dies für die Treffs bedeutet, dass Personen im 28. Lebensjahr noch geduldet werden, ältere Personen aber definitiv nicht erwünscht sind.
    Es existiert jedoch eine Ausnahmeregelung für Paare, bei denen ein Teil der Beziehung noch unterhalb der Altersgrenze liegt. Die ältere Person ist solange willkommen, wie beide anwesend sind und andere Teilnehmende nicht stören.
  2. Kein Baggern auf Treffs, denn die SMJG versteht sich als Informationsplattform. Es soll ein Klima gewahrt werden, welches einen Austausch ohne Reduktion auf Geschlecht, Neigungen oder Vorlieben möglich macht. Die SMJG versteht sich daher ausdrücklich nicht als Partnervermittlung. Insbesondere ist es wichtig, dass sich niemand auf Treffs wie „Freiwild“ fühlt.
    Klar ist weiterhin, dass auf Treffs in verschiedener Art und Weise sozial interagiert wird. Es sollte sich allerdings keine der anwesenden Personen auf irgendeine Weise bedrängt, verunsichert oder gestört fühlen.
  3. Spielen in jeglicher Form ist auf den Treffs nicht gestattet. Uns ist klar, dass die Definition von „Spielen“ nicht eindeutig gegeben werden kann, da jede Person sie anders auslegt. Auch wenn es für manche Teilnehmende entweder Lebensart oder -einstellung ist, widerspricht es der Vorstellung eines Klimas des Austausches ohne Reduktion auf Geschlecht, Neigungen oder Vorlieben.
    Offensichtliche Beispiele nicht erwünschten Verhaltens in dieser Kategorie sind unter anderem Schläge, Demütigungen, Fesselungen, Befehle und Unterwerfungsgesten, sowie exzessive (familiäre) körperliche Intimität.
  4. Sexuelle Interaktion und sexuelle Intimität sind, ebenso wie Spielen, untersagt. Hierunter fallen unter Anderem neben „Fummeleien“, der Austausch von Intimitäten und auch schon exzessive Zungenküsse.
    Solch ein Verhalten führt dazu, dass auf dem Treff nicht mehr das ungezwungene Klima, in dem sich jede teilnehmende Person ohne Reduktion auf Geschlecht, Neigungen oder Vorlieben austauschen kann, vorherrscht.
  5. Fetischkleidung ist aus eben diesen Gründen am Treff nicht gestattet und die Teilnehmenden sollen sich den Gegebenheiten der Location angemessen kleiden. Art und Stil der Bekleidung sollten weder andere Gäste und Interessierte „verschrecken“, noch negatives Feedback durch das Personal oder die Geschäftsleitung verursachen.
    Als Beispiele unerwünschter Kleidungsstile lassen sich zum Beispiel Latex, Lack, Leder oder sexuell freizügige Bekleidung anführen. Diese reduzieren die Träger auf den entsprechenden Fetisch und behindern somit ein Klima, in dem sich alle Teilnehmenden ohne Reduktion auf Geschlecht, Neigungen oder Vorlieben austauschen können.
  6. Fotografierverbot gilt auf den Treffs uneingeschränkt. Dies beinhaltet auch Ton- und Videoaufzeichnungen. Diese Regelung leitet sich einerseits aus dem Recht am eigenen Bild ab und andererseits daher, dass niemand unfreiwillig geoutet werden soll, falls das Bild zum Beispiel in einem sozialen Netzwerk landet.
  7. Radikale Parolen und menschenverachtende Aussagen lehnt die SMJG in jeder Ausprägung ab. Die SMJG selbst sieht sich als politisch und konfessionell neutral und unabhängig an.
  8. Das Jugendschutzgesetz sowie alle anderen gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten.
  9. Die Auslegung obliegt den Orgas. Im Zweifelsfall kann beim Vorstand der SMJG Beschwerde eingelegt werden.